Rechtsprechung
VG Saarlouis, 05.07.1995 - 5 F 46/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- AG St. Goar, 20.12.2000 - 5 F 152/00
Antrag auf Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts
Es verbleibt bei der in der Sache - 5 F 46/95 Amtsgericht St. Goar - getroffenen Entscheidung, durch die der Antragsgegnerin die elterliche Sorge für die Kinder übertragen wurde.Die Ehe der Parteien, die seit 1994 getrennt leben, wurde durch Urteil des Amtsgerichts St. Goar vom 13.09.1995 (5 F 46/95) geschieden.
- VG Meiningen, 09.02.2006 - 2 E 28/06
Entziehung der Fahrerlaubnis; MPU; Eignung; Fahrerlaubnisentzug; …
Soweit sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (ThürOVG, B. v. 22.11.2002 - Az.: 2 EO 588/02, m.w.N.; VG Meiningen, B. v. 07.02.2002 - Az.: 2 E 983/01.Me; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95;… OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224). - VG Meiningen, 17.07.2002 - 2 E 341/02
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Cannabis; Drogen; Konsum; gelegentlich; …
Soweit sich jemand jedoch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (…OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95; VG Meiningen, B. v. 07.02.2002 - Az.: 2 E 983/01.Me). - VG Meiningen, 15.07.1998 - 2 E 484/98
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der …
Soweit sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muß das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, daß diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von einer weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (…OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95; VG Meiningen, B. v. 31.03.1998 - Az.: 2 E 253/98.Me). - VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
Entziehung der Fahrerlaubnis
Soweit sich jemand jedoch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95; VG Meiningen, B. v. 07.02.2002 - Az.: 2 E.